AGB
Artikel 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, feste Gruppenstunden, Welpengruppen, Welpenseminare, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg massgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in gegeben ist.
Artikel 2 Teilnahmevoraussetzung
1. Es können nur Hunde an den Gruppenstunden, Kursen und Einzelstunden der kesch-dogtraining GmbH teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen, d.h. je nach Herkunft nach einer bis zwei Impfungen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls verlangt.
2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Ist der Hund nicht versichert, haftet der Hundehalter / Kunde selbst für entstehende Schäden.
3. Das Lesen und Unterzeichnen der Platzordnung ist Voraussetzung und Bedingung für die Teilnahme an Trainings.
4. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainer der kesch-dogtraining GmbH.
5Die Hundeschule kesch-dogtraining GmbH behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
Artikel 3 Teilnahmeausschluss
1. Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – ausser nach Absprache – von der Teilnahme an den Gruppenstunden ausgeschlossen und dürfen das Trainingsgelände nicht betreten.
2. Der Kunde versichert, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
3. Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen oder Husten, sowie eitrige Sinusitis oder Augenentzündung sind dem Trainer mitzuteilen. Der Trainer ist berechtigt, den Hund im Zweifelsfall vom Unterricht auszuschliessen um die anderen Tiere der Gruppe von einer Ansteckung zu schützen und eine Kontamination (z.B. durch Kot oder Erbrochenes) des Trainingsgeländes zu verhindern.
4. Chronische Erkrankungen des Hundes sind dem Trainer vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermässige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
5. Der Trainer des Kurses ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
6. Ausfälle von Kursstunden aufgrund von Krankheit bei Hund oder Besitzer können nicht nachgeholt werden. Es steht dem Kunden im Falle einer Erkrankung des Hundes frei auch ohne den Hund an den Stunden teilzunehmen.
7. Ausnahme ist die Läufigkeit von Hündinnen während des Kurszeitraumes. Das Hund-Halter-Team scheidet aus dem Kurs aus und kann – ohne erneute Zahlung der Kursgebühr – nach Abstimmung mit kesch-dogtraining GmbH zu einem späteren Zeitpunkt in einen andern Kurs wieder einsteigen.
8. Chronische Krankheiten des Hundes sind den Verantwortlichen der kesch-dogtraining GmbH mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. übermässige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Artikel 4 Vertrag/Anmeldung
1. Die Anmeldung kann elektronisch, per Post oder E-Mail erfolgen.
2. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Kunde, dass er die AGBs gelesen hat, die mit der unterschriebenen Anmeldung anerkannt werden. Die Anmeldung ist somit verbindlich.
Artikel 5 Zahlungsbedingungen
1. Mit der Anmeldung für Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig. Alle Gebühren sind auf der Internetseite www.kesch-dogtraining.ch einsehbar. Die Zahlung hat sofort bzw. spätestens vier Wochen vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn ohne Abzug zu erfolgen.
2. Kurse oder Einzelstunden können nicht mit anderen Einzelstunden oder Kursen verrechnet werden. Wird ein Kurs nicht beendet – gleich aus welchen Gründen – wird die Kursgebühr, auch anteilig nicht zurückerstattet.
3. Ausnahme ist der Abzug von Guthaben aus dem Zehnerpaket, die nicht genutzt wurden. Diese können mit einem der folgenden Kurse oder Einzelstunden verrechnet werden.
4. Einzelstunden betragen – wenn nicht anders vereinbart – 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigt nicht zu Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschliessende Beratungsgespräche.
Artikel 6 Rücktritt durch den Teilnehmer an Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen
1. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt.
2. Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann kesch-dogtraining GmbH ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:
• Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 20% des Teilnahmebeitrages
• Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 50% des Teilnahmebeitrages
• Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn bzw. Abbruch der Veranstaltung/Leistung 100% des Teilnahmebeitrages
• Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet
Artikel 7 Absagen von Einzelstunden, festen Gruppenstunden und Welpengprägungen von Seiten des Kunden
Einzelstunden
1. Die Absage vonseiten des Kunden muss mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn per Telefon (persönlich), SMS oder E-Mail stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet.
2. Wird von Seiten des Kunden nicht rechtzeitig abgesagt, wird für Einzelstunden der ganze Einzelstundenpreis berechnet.
Artikel 8 Rücktritt durch die kesch-dogtraining GmbH
1. Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden die Kurs- oder Einzelstunden am Ende des Kurses angehängt und nachgeholt bzw. ein neuer Termin für eine Einzelstunde vereinbart.
2. Dieser Termin ist bei Gruppenunterreicht für die gesamte Gruppe verbindlich und wird allein von Seiten der kesch-dogtraining GmbH festgelegt.
3. Weitergehende Ansprüche gegen die kesch-dogtraining GmbH sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann die kesch-dogtraining GmbH ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten. Eine Erstattung der Kursgebühr nach Start des Kurses ist in diesem Fall nicht möglich.
Artikel 9 Haftung
1. Die kesch-dogtraining GmbH, sowie deren Inhaberin Anna Dora Schwenninger und deren Inhaber Duri Schwenninger haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden. Dies betrifft die Einrichtungsgegenstände auf dem Trainingsgelände. Dies gilt auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf öffentlichem Gelände.
2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers der kesch-dogtraining GmbH handelt und sich auf dem Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet.
3. Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der kesch-dogtraining GmbH, erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
4. Bei Mitwirken/Anwesenheit von Kindern an den Gruppen- oder Einzelstunden haften Eltern für die Kinder. Der Trainer ist nicht als Aufsichtsperson für die Kinder zu verstehen.
5. Soweit der Kunde durch den Trainer der kesch-dogtraining GmbH aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
6. Die Inhaberin / der Inhaber übernehmen keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihr Hund(e) verursacht.
Artikel 10 Urheberrecht
Das Urheberrecht der an den in Schulungen, Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschliesslich bei der kesch-dogtraining GmbH. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaber der kesch-dogtraining GmbH, Anna Dora Schwenninger und Duri Schwenninger
Artikel 11 Nutzungsrechte
1. Die kesch-dogtraining GmbH darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen Ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind, benutzen. Es wird versucht, die Aufnahmen so zu machen, dass die Teilnehmer nicht erkannt werden.
2. Wird dies von einem Teilnehmer nicht gewünscht, so ist dies der kesch-dogtraining GmbH ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
Artikel 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Artikel 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist S-chanf GR
Chapella, 22.02.2022